Ausnahme vom Betretungsverbot/ bzw. Schließungsgebot

Liebe Eltern, liebe Growis,

Schüler/Innen von unentbehrlichen Schlüsselpersonen der Klassen 1-6 können, sofern eine private Betreuung nicht gewährleistet werden kann, in Not-Betreuungsgruppen betreut werden. Diese „personenberechtigten Schlüsselpersonen“ sind aufgefordert, die Notwendigkeit der schulischen Betreuung durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Dienstvorgesetzten bestätigen zu lassen. Hierzu gibt es in der Schule einen Vordruck, den Sie anfordern können.

Bitte haben Sie für diese Maßnahmen Verständnis, denn nur, wenn wir die Infektionsrisiken massiv verringern, können wir diese Krise bewältigen. Nehmen Sie davon Abstand, Bücher oder Materialien aus der Schule zu holen. Die Lehrerinnen werden Sie über die Klassenpflegschaften, falls erforderlich, über Arbeitspläne und Materialien informieren. Wichtig ist es, soziale Kontakte zu vermeiden. Über alles weitere werde ich Sie auf dieser Homepage oder über die Pflegschaften informieren.

Herzliche Grüße

B.Bickert-Brenneken

 

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