Aktuelle Ergänzungen zur Not-Betreuung

Liebe Eltern, liebe Growis,

ab dem 23. März 2020 wird die bestehenden Regelung zur Notbetreuung erweitert : Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind und dort unabkömmlich sind, können ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen Sie dazu bei, die sozialen Kontakte zu reduzieren.

Es ist ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern/Innen, Ärzten/Innen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Sollten Sie Betreuungsbedarf haben, melden Sie sich bitte per Mail ggs-oberwinzerfeld@schulen-hattingen.de oder telefonisch unter 02324-980283 in der Zeit von 8.30 – 11.30 Uhr, damit wir den Einsatz der Aufsichtspersonen planen können.

Links zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Herzliche Grüße und bleiben Sie und ihr liebe kleine Growis fit und munter!

B.Bickert-Brenneken

 

 

 

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