Regelungen für den Schulbetrieb ab 14.12.2020

Liebe Eltern, liebe GROWIS,

aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen hat das Schulministerium folgende Regeln für den Schulbetrieb veröffentlicht:

„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von der Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die SchülerIn ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. 12. 2020. Ein Hin-und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich……“MSB 11.12.2020 , 13.30 Uhr

Sollten Sie also Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen, so teilen Sie dies bitte bis Sonntag 18 Uhr der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer über die bekannte Dienstmail mit, oder nutzen Sie die Schulmailadresse.

„An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7.und 8.Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“MSB 11.12.2020

Sollten Sie am 7. und 8. Januar 2021 eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, so bitte ich Sie, dies der Klassenlehrerin über die Dienstmail oder über die Schulmail mitzuteilen. Bitte geben Sie die Zeiträume an, in denen Ihr Kind betreut werden muss.    (Startzeiten z.B. 7 Uhr, 7.30 Uhr, 7.45 Uhr)

Herzliche Grüße und bleiben Sie fit und munter!

B.Bickert-Brenneken

 

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