Neue Regeln zum Infektionsschutz

Liebe Eltern, liebe GROWIS!

wie man bereits aus den Medien entnehmen konnte, ist vom Ministerium Folgendes bezüglich der Maßnahmen zum Infektionsschutz festgelegt worden:

Masken:

Das neue Infektionsschutzgesetz gewährt eine Übergangsfrist bis zum 02.April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weiter gelten.

Die Landesregierung NRW hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten.

Bis Samstag, 02. April 2022, wird also §2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet die Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin, jedem Schüler sowie allen in der Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu Tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen. Mit Blick auf die anstehenden Osterferien bitte ich Sie, Ihren Kindern in dieser einen Woche vor den Ferien das Tragen einer Maske im Unterricht zu empfehlen.

Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Die Landesregierung hat für NRW entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Maskenpflicht trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine uinerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Mit freundlichen Grüßen

B.Bickert-Brenneken

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